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Im Luxuszug durch Südindien

   Splendor of the South

Der Klassiker -  eine einzigartige Rundreise durch Südindien 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 01. 01. 2009
Gültig bis: auf Widerruf

The Luxury Trains

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reise von The Luxury Trains interessieren. Die Reisen von The Luxury Trains werden durch The Swiss Holidays AG, CH-8058 Zürich-Flughafen,Schweiz veranstaltet.

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln

1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und The Luxury Trains für von The Luxury Trains veranstaltete Pauschalreisen oder andere von The Luxury Trains im eigenen Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von The Luxury Trains vermittelten "Nur-Flug-Reisen" (wie z. B. APEX/PEX-Flugscheine) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. - Gleiches gilt für vermittelte Reisen anderer Reiseveranstalter.

1.3 Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisen oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter der Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist The Luxury Trains nicht Ihre Vertragspartei.

2. Wie der Vertrag zwischen Ihnen und The Luxury Trains abgeschlossen wird

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und The Luxury Trains kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und The Luxury Trains wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von The Luxury Trains schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3.2 Indien ist ein besonderes und faszinierendes Reiseland. Die Qualität von Hotel- und anderen Dienstleistungen entsprechen jedoch nicht europäischem Standard. In Indien besteht auch ein anderer Umgang mit Zeit. Verspätungen und Ausfälle von Reise- oder Transportleistungen sind keine Mängel. Unannehmlichkeiten gehören zum normalen Reisealltag. Trotz sorgfältiger Planung sind Programmänderungen vor oder während der Reise durchaus möglich. Von den Reiseteilnehmern wird somit ein grosses Mass an Flexibilität verlangt und erwartet, dass sie sich den indischen Gepflogenheiten anpassen.

3.3 Die Leistungen von The Luxury Trains beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in Europa, oder bei reinen Landleistungen in Indien mit Übernachtung, Transfer oder Bahnhof für die Zugsreisen. - Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber besorgt, selbst wenn Sie mit Ihren Reiseunterlagen ein Bahnanschlussbillett erhalten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise
Die Preise für die Reisen ersehen Sie aus der Preisliste. Die Preise für Reisen verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer (in CHF). Preisänderungen siehe Ziffer 6.

4.2 Zahlung
4.2.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten (Reisen mit dem Palace on Wheels unterliegen speziellen Bedingungen: Anzahlung von 50 % des Reisepreises).

4.2.2 Der restliche Reisepreis hat bis spätestens 5 Wochen vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen (Reisen mit dem Palace on Wheels unterliegen speziellen Bedingungen: Restzahlung 10 Wochen vor Reisebeginn). Sofern nicht anders vereinbart, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

4.2.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt The Luxury Trains die Reiseleistungen zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und die Stornokosten nach Ziffer 5.2 f. zu verlangen.

4.3 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 22 Tage vor Abreise können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon-, Telefax-, Telex- und Telegrammgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

4.4 Buchungsgebühren Falls Sie "Nur-Landleistungen" (ohne Hin und/ oder Rücktransport ab Europa) buchen möchten, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 60.- pro Person, maximal CHF 140.- pro Auftrag; die gleiche Regelung gilt für "Nur-Hotel-Buchungen" bis zu drei Nächten. Auf internationalen Flugbuchungen wird pro Person eine Buchungsgebühr von CHF 60.- belastet.

4.5 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann.

5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Reiseabsage)

5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief oder Fax mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. .

5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Stornierung) werden pro Person CHF 60.-, pro Auftrag, maximal CHF 140.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden in der Regel nicht durch eine allenfalls bestehende Versicherung gedeckt.

5.3 Stornokosten
5.3.1 Bei Stornierung der Reise vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Stornokosten erhoben:

• bis 60 Tage vor Reisebeginn: 5% des Reisepreises
• 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
• 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
• 14 Tage bis Abreisetermin oder No Show: 100% des Reisepreises

Für die Reise mit dem "Palace On Wheels":
• bis 60 Tage vor Reisebeginn: 5 % des Reisepreises
• 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
• 29 Tage bis Abreisetermin oder No Show: 100 % des Reisepreises

5.3.2 Abweichende Stornokosten, wie zum Beispiel bei Reisen mit Spezialtarifen auf Linienflügen, sind bei der jeweiligen Programmausschreibung zu finden.

5.3.3 Massgebend zur Berechnung des Stornierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

6. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
The Luxury Trains behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten Flughafentaxen, Landegebühren, Sicherheitsgebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügten Preiserhöhungen usw. oder c) Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich usw. nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn The Luxury Trains behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände usw. es erfordern. The Luxury Trains bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. The Luxury Trains orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen, deutschen oder österreichischen Post übergeben).

7. Reiseabsage durch The Luxury Trains

7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
The Luxury Trains ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt The Luxury Trains Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Stornokosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von The Luxury Trains angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann The Luxury Trains die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.

7.3 Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse, höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, etc.), behördliche Massnahmen oder Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann The Luxury Trains die Reise absagen.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen The Luxury Trains den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (s. Ziffer 11).

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

9.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für die Reise nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie The Luxury Trains nicht belastet werden.

9.2 In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die The Luxury Trains-Reiseleitung, die örtliche The Luxury Trains-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten, wie z. B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, der Reiseleitung, Luxury Trains-Vertretung in der Schweiz oder Delhi oder dem Leistungsträger unverzüglich, d. h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

10.2 Die Reiseleitung, die örtliche The Luxury Trains-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen The Luxury Trains-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. -- Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. Sollten Sie wider Erwarten weder die The Luxury Trains-Reiseleitung, die örtliche The Luxury Trains-Vertretung oder den Leistungsträger erreichen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Luxury Trains-Vertretung in der Schweiz (The Swiss Holidays AG). Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.

10.3 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von The Luxury Trains ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt (s. Ziffer 11).

10.4 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber The Luxury Trains geltend machen. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber The Luxury Trains geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich The Luxury Trains unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen The Luxury Trains-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10.5 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.1 und 10.2 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.

11. Haftung von The Luxury Trains

11.1 Allgemeines
The Luxury Trains vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Reiseleitung, der örtlichen The Luxury Trains Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet The Luxury Trains nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

11.2.2 Haftungsausschlüsse
The Luxury Trains haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches The Luxury Trains, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von The Luxury Trains ausgeschlossen. Gleichfalls besteht seitens von The Luxury Trains keine Haftung für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden, entgangener Urlaubsgenuss usw.

11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet The Luxury Trains im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

11.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei anderen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von The Luxury Trains auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

11.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. - In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. - Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. - Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheckund Kreditkarten usw. haften wir nicht.

11.2.6 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u. U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). The Luxury Trains ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. In Ausnahmefällen veranstaltet The Luxury Trains. Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei anderen Schäden (d. h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger, Bürger Liechtensteins und Bürger Oesterreichs. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.

12.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Stornobestimmungen.

12.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

12.4 The Luxury Trains macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. - Gleichfalls weist Sie The Luxury Trains ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Ein- und Ausfuhren hin.

13. Rückbestätigung von Flugscheinen

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. - Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. Ombudsman

14.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und The Luxury Trains oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

14.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach, CH-8801 Thalwil

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und The Luxury Trains ist schweizerisches Recht anwendbar.

15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

15.3 Für Klagen gegen The Luxury Trains wird der ausschliessliche Gerichtsstand Zürich-Flughafen, Schweiz vereinbart.


Reiseveranstalter ist:
The Swiss Holidays AG
Geschäftsführer: Herr Sajivve Trehaan
Operation Center, Postfach 343
CH-8058 Zürich Flughafen
Telefon: +41 (0)43 816 61 75
Telefax: +41 (0)43 816 61 76
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Link zur Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist.